Samstag, 31. Juli 2010 | 19:49:06 Uhr

Holger Krahmer | Mitglied des Europäischen Parlaments

Zeigt das Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und gibt einen Einblick in die tagespolitische Arbeit.

Krahmer: A44-Urteil richtungweisend für das Naturschutzrecht der Zukunft

Über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Klage des BUND gegen die Fertigstellung der A44 zeigt sich der Europaabgeordnete und Umweltpolitiker Holger Krahmer (FDP) zufrieden:

„Das Urteil ist eine klare Entscheidung für pragmatischen Umweltschutz. Was machbar ist, soll zum Schutz von Arten und Biotopen unternommen werden. Was aber unzumutbar für die Bevölkerung ist, das verlangt auch das Recht nicht. Letztendlich müssen die Interessen von Mensch und Natur abgewogen werden. Deshalb erleichtert mich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das damit Augenmaß bewiesen hat. Es darf keinen absoluten Vorrang der Natur gegenüber den Interessen der Menschen geben, auch wenn das europäische Natur- und Artenschutzrecht das nahe zu legen scheint.

Die FFH-Richtlinie soll in zwei Jahren vom Europäischen Parlament überarbeitet werden. Dann müssen die gemachten Erfahrungen in die Revision einfließen, auch das heutige Urteil. Äußerst kostspieligen Gerichtsauseindersetzungen und langjährigen Bauverzögerungen von so wichtigen Infrastrukturprojekten wie dem Lückenschluss der A44 zwischen Ost und West muss die Politik einen Riegel vorschieben! Das heutige A44-Urteil ist richtungweisend für das Naturschutzrecht der Zukunft.“

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