Droht jetzt nach der Klimakatastrophe der nächste Öko-Alarm beim Artenschutz?
Deutschland ist vom 19. bis zum 30. Mai 2008 Gastgeber der 9. UN-Naturschutzkonferenz. „In dieser Zeit wird die Weltgemeinschaft unter deutschem Vorsitz Maßnahmen gegen die anhaltende Naturzerstörung beraten. Die Zeit drängt: Der rapide Verlust an biologischer Vielfalt soll bis zum Jahr 2010 wenigstens gebremst werden,“ so lautet die alarmistische Ankündigung auf der Homepage des Bundesumweltministeriums.
Wie auch auf dem Gebiet der Klima- und Umweltpolitik, so gilt auch für den Naturschutz: Nur wenn die Angst groß und die Gefühle stark sind, ist die Bevölkerung zu Einschnitten und Geldausgaben bereit. Ein vermutlich erwünschter Nebeneffekt: Wer kritische Fragen über Folgen und Zweckmäßigkeit von Artenschutzmaßnahmen stellt, der kann damit nicht gegen die kastaniengroßen nassen Augen von Robbenbabys ankommen.
Der Artenschutz ist ein auch von der FDP unbestrittenes politisches Ziel. Die Liberalen warnen aber davor, das Artensterben für eine menschengemachte Katastrophe zu halten, das ist es nicht, weder in seinen Ausmaßen noch in seinen Ursachen.
Es ist unzweifelhaft, dass mit der Besiedelung, Zivilisation und Industrialisierung durch den Menschen die Anzahl der durchschnittlich aussterbenden Arten angestiegen ist. Klar ist aber auch, dass die Zahlen über die Ausmaße des menschlichen Einflusses reine Spekulation sind. Die Zahl der jährlich aussterbenden Arten liegt zwischen 60 und 40.000. Und die Zahl der auf der Welt existierenden Arten liegt geschätzt bei bis zu 30 Millionen Arten, während uns bislang 1,5 Millionen davon bekannt sind. Vielleicht können diese Zahlen den Grad der Erkenntnis etwas illustrieren.
Obwohl in Deutschland seit den 70er Jahren intensiv Arten- und Naturschutz betrieben wird, wächst die Rote Liste beständig an. Jede dritte in Deutschland lebende Art ist auf ihr zu finden. Können die Kriterien zur Aufnahme in die Roten Listen stimmen? Verfehlen die getroffenen Schutzmaßnahmen ihr Ziel?
Kaum noch ein Infrastruktur- oder Bauprojekt kann ohne teilweise jahrelange Verzögerung durch Klagen von Umweltverbänden starten. Irgendeine bedrohte Art wohnt immer dort, wo die Menschen eine Straße oder eine Werkhalle bauen wollen. Die FFH- und Vogelschutzrichtlinie gehen allerdings einen Schritt zu weit: Sie erteilen Tier- und Pflanzenwelt praktischen Vorrang vor den Interessen der Bevölkerung. Aber der viel zitierte Feldhamster darf kein Gewerbegebiet irgendwo in NRW verhindert, keine Fledermaus einen Brückenbau (Dresden Waldschlösschenbrücke) stoppen, kein Stieglitz den Anschluss einer ganzen Region an ein Autobahnnetz verhindern (Halle/Saale S46), keine Magerwiese die Fertigstellung einer Autobahn (A44-Hessen). Die einzelne Abwägung muss in begründeten Fällen auch zugunsten der Bevölkerung ausfallen dürfen. Letztgenannter Fall ist gerade im März vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig gegen den Kläger BUND entschieden worden. Wegen begründeten öffentlichen Interesses hat der Senat eine so genannte Abweichungsentscheidung getroffen.
2010 wird das Europaparlament die FFH-Richtlinie überarbeiten. Diese Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts sollten darin Berücksichtigung finden: Ökonomie und Ökologie müssen fair gegeneinander abgewogen werden.



Holger Krahmer in Social Media Networks
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