Verbraucherinformation über Lebensmittel
Die Verbraucher in Europa sollen besser über Lebensmittel und ihre Inhaltsstoffe informiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen schlägt die Europäische Kommission verschiedene Elemente eines Kennzeichnungssystems vor.
Mit dem Verordnungsentwurf der Kommission werden zwei Bereiche des Kennzeichnungsrechts zusammengeführt und aktualisiert. Dies betrifft das Lebensmittelrecht und das Nährwertkennzeichnungsrecht, die bisher jeweils in zwei unterschiedlichen Richtlinien geregelt sind.
Die Kommission schlägt unter anderem vor, welche Inhaltsstoffe und Nährwerte auf jedem Lebensmittel dargestellt werden, wie groß die Schrift für die Angaben auf den Verpackungen und Informationen so aufbereitet werden sollen, dass der Verbraucher eine gesundheitsbewusste Auswahl seiner Lebensmittel treffen kann.
Nach dem Willen der EU-Kommission stehen auf der Vorderseite von Verpackungen demnächst Angaben zur Bezeichnung des Lebensmittels, die Nettofüllmenge und bei alkoholischen Getränken der genaue Alkoholgehalt. Darüber hinaus sind weitere Informationen auf der Verpackung anzugeben unter anderem eine Liste der Zutaten, das Mindesthaltbarkeitsdatum, Inhaltsstoffe die Allergien auslösen können und Angaben zum Nährwert des Lebensmittels. Die Nährwertangaben müssen ebenfalls auf der Verpackungsvorderseite auf den ersten Blick erkennbar sein. Dies sind Angaben zum Kalorienwert, zur enthaltenen Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz sowie der Prozentsatz der empfohlenen Tageszufuhr dieser Nährstoffe. Als Referenzwert wird hier der Energiebedarf einer erwachsenen Frau in Höhe von 2000 Kilokalorien zugrunde gelegt.
Nun ist es notwendig, dass wir im weiteren Beratungsprozess im Europäischen Parlament dafür sorgen, dass das eigentliche Ziel nicht aus den Augen verloren wird, nämlich den Verbraucher zu informieren und nicht zu bevormunden.
Daher muss genau geprüft werden, ob neue Informationspflichten den Verbrauchern tatsächlich einen Nutzen bringen, der die damit verbundenen Kosten für die Lebensmittelindustrie auch rechtfertigt.
Es wird Verbraucher keinen Mehrwert bringen, wenn die Angaben über die Nährwerte und die Inhaltsstoffe so dargestellt werden, dass entweder die Verpackungen völlig überladen sind mit Informationen oder aber z. B. so genannte Ampelkennzeichnungen (rot für “schlechte” Inhalte, grün für “gute”) den Verbraucher verunsichern statt ihn zu informieren.
Verbraucherinformationen sollten tatsächlich informieren und nicht den Verbraucher lenken. Es gibt keine ungesunden Lebensmittel. Es gibt nur unausgewogene Ernährungsweisen. Deshalb sind so genannte Ampelkennzeichnungen kein geeignetes Kennzeichnungsinstrument. Der Verbraucher muss in die Lage versetzt werden die Informationen zu bekommen, mit denen er eine ausgewogene, eigenverantwortliche Entscheidung treffen kann.
Download:
Kommissionsvorschlag zur Lebensmittelkennzeichnung
Bericht der Berichterstatterin zur Lebensmittelkennzeichnung



Holger Krahmer in Social Media Networks
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