Samstag, 31. Juli 2010 | 20:06:08 Uhr

Holger Krahmer | Mitglied des Europäischen Parlaments

Zeigt das Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und gibt einen Einblick in die tagespolitische Arbeit.

Industrieemissionen senken – wie funktioniert das?

Vom Gesetzgebungsverfahren sind 52.000 größere Industrieanlagen in Europa betroffen, die einen großen Anteil der Schadstoffemissionen in Europa auf sich vereinen. Geregelt werden Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide oder Feinstaub. Die bestehenden Gesetze werden in einer Reihe von Mitgliedsstaaten nur mangelhaft umgesetzt. Das verzerrt den Wettbewerb in der Gemeinschaft, schadet der Umwelt und macht die Überarbeitung der Gesetze notwendig.

Die Kommission will die Verwendung von ‘Bester Verfügbarer Technologie’ (BVT) vorschreiben und schlägt zu diesem Zweck sehr scharfe Grenzwerte vor. Diese können in der Realität nur schwer erreicht werden. Die Kommission ergänzt ihren Vorschlag deswegen um ein System von Ausnahmen.

Berichterstatter Holger Krahmer unterstützt die Einführung von BVT, kritisiert aber den schwer umsetzbaren Komissionsvorschlag. Er unterstützt die Einführung von Europäischen Grenzwerten, allerdings als Standard für die Anlagenzulassung, der nicht unterschritten werden darf. Krahmer schlägt ein System von Grenzwerten vor, die ambitioniert sind aber deren Einhaltung realistisch erreichbar ist. Das komplizierte Ausnahmesystem wird dadurch überflüssig. Für Zulassungsbehörden, Anlagenbetreiber und die interessierte Öffentlichkeit wird ein klares und leicht nachvollziehbares Spielfeld geschaffen.

Dieser Vorschlag schafft eine Balance um einerseits europäische Standards bei der Genehmigung von Industrieanlagen zu schaffen. Andererseits lässt er den Mitgliedsstaaten dringend benötigte Entscheidungsspielräume um technische Merkmale der betreffenden Anlage, ihres geografischen Standorts und der lokalen Umweltbedingungen zu berücksichtigen.

Zu den Zielen der Kommission gehört auch der Abbau von Bürokratie, der vom Berichterstatter voll unterstützt wird. Eine Reihe von Änderungsanträgen sollen die Revision in dieser Hinsicht noch verbessern, dazu gehört die Flexibilisierung starrer Vorschriften bei Anlageninspektionen und der Verpflichtung der Betreiber zur Berichterstattung über die Einhaltung von Auflagen. Eine Entlastung an dieser Stelle kommt nicht zuletzt auch den zuständigen Behörden zugute, die ihre Kapazitäten dort einsetzen können, wo es nötig ist, etwa auf Anlagen, die unter dem Aspekt der Umweltsicherheit dringlicher zu betrachten sind.

Download: Holger Krahmers Bericht zu IPPC

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