Samstag, 31. Juli 2010 | 20:02:31 Uhr

Holger Krahmer | Mitglied des Europäischen Parlaments

Zeigt das Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und gibt einen Einblick in die tagespolitische Arbeit.

Klimarettung Brüsseler Art

Die EU hat sich den Schutz des Klimas auf die Fahnen geschrieben. 20 Prozent Einsparung beim Kohlendioxidausstoß (im Vergleich zum Jahr 1990) bis zum Jahr 2020. Unter dem Titel „Energie- und Klimapaket“ wurden bis Weihnachten und damit rechtzeitig zum EU-Klimagipfel und den Verhandlungen für ein Kyoto-Folgeabkommen eine Reihe von Maßnahmen beschlossen: Die Weiterentwicklung des Handels mit Emissionsrechten, verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, Förderung der Technik zur Einlagerung von CO2 aus Kohlekraftwerken und Kohlendioxidgrenzen für Autos.

Die jetzigen Beschlüsse haben mit den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission allerdings nicht mehr viel zu tun. Vor allem auf Druck der 27 Staats- und Regierungschefs wurde das Paket in entscheidenden Punkten verbessert. Der Emissionshandel kann dabei helfen, Emissionen einzusparen. Dass ein Teil der Zertifikate nicht versteigert, sondern kostenfrei an die Unternehmen ausgegeben wird, ändert daran nichts, denn die Gesamtmenge der Zertifikate und damit der Emissionen wird in jedem Fall verknappt.

Die finanzielle Belastung für, vor allem für energieintensive Unternehmen, fällt allerdings geringer aus. Das ist notwendig, denn der kostspielige europäische Alleingang benachteiligt den Industriestandort gegenüber Regionen ohne Emissionshandel. Erst mit einem internationalen Abkommen, das Pflichten gleich verteilt, fällt dieses Problem weg.

Der Anreiz zur Modernisierung alter Anlagen bleibt, schließlich bekommt nur die beste Anlage alle Zertifikate kostenfrei, wer vergleichbares produziert und mehr emittieren will, muss zukaufen.

Anders ist es bei der Behandlung der stromerzeugenden Unternehmen. Hier wurde das Prinzip der Versteigerung der Zertifikate beibehalten. Allerdings kam die Einigung im Ministerrat wohl nur um den Preis weitreichender Ausnahmen für einige neue Mitgliedsstaaten zu Stande. So müssen polnische Kohlekraftwerke ihre Zertifikate nicht ersteigern. Die Neugestaltung des Emissionshandels in der EU wurde also um den Preis massiver Ungleichbehandlungen der Energiewirtschaft zwischen den EU-Mitgliedsstaaten erreicht. Die Auswirkungen auf den Energiemix und die Investitionsbereitschaft in den Kraftwerkspark müssen nun abgewartet werden.

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