Samstag, 31. Juli 2010 | 19:48:48 Uhr

Holger Krahmer | Mitglied des Europäischen Parlaments

Zeigt das Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und gibt einen Einblick in die tagespolitische Arbeit.

Europäisches Naturschutzrecht

Europa ist reich an vielfältiger Landschaft – vom Hochgebirge über Moor und Heide, Flusssystemen und Wäldern bis hin zu Küstenmeeren mit dem einzigartigen Wattenmeer. Unsere Natur in Europa und Deutschland ist eine vom Menschen mitgestaltete Natur – eine Kulturlandschaft. Mit Rücksicht auf spätere Generationen gilt es, die biologische Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten und Landschaftsformen zu erhalten. Deshalb hat die Europäische Union einen Rechtsrahmen geschaffen, der den Umwelt- und Naturschutz in Europa fördert und regelt.

Ziel der FFH-Richtlinie ist es, ein System von möglichst zusammenhängenden Schutzgebieten zu schaffen, um die Vielfalt von EU-weit bedrohten Lebensraumtypen und Artenvielfalt innerhalb der EU dadurch nach einheitlichen Kriterien dauerhaft zu schützen und zu erhalten. Diese Gebiete sollen auch durch geeignete Strukturen vernetzt werden. Außerdem beinhaltet die Richtlinie auch Vorschriften zum Artenschutz außerhalb von Schutzgebieten. Die Vogelschutzrichtlinie schreibt die Einschränkung und Kontrolle der Jagd ebenso wie die Einrichtung von Vogelschutzgebieten als eine wesentliche Maßnahme zur Erhaltung, Wiederherstellung bzw. Neuschaffung der Lebensräume wildlebender Vogelarten vor.

Seit inzwischen 28 bzw. 15 Jahren wenden die Kommunen und Länder in ganz Europa das Europäische Naturschutzrecht an. Es ist an der Zeit, die gemachten Erfahrungen zusammen zu tragen und zu bewerten. Die FDP im Europäischen Parlament schlägt folgende Veränderungen vor:

Die Neuausweisung von Schutzzonen muss zukünftig in Abwägung der Bedürfnisse vor Ort geschehen, um sicherzustellen, dass diese später nicht infrage gestellt werden und die Region keine unangemessenen wirtschaftlichen Nachteile erleidet. Ein Zauneidechsenpärchen darf im Zweifelsfall nicht die Erschließung eines regional wichtigen Gewerbegebietes verhindern bzw. jahrelange Rechtsverfahren verursachen, die große Wirtschafts- und Infrastrukturprojekte verzögern.

Unsere heutige Natur- und Kulturlandschaft wird maßgeblich geprägt durch die aktuell praktizierte Land- und Forstwirtschaft. Den Bauern und Forstwirten ist es kaum zuzumuten, auch Maßnahmen der täglichen Bewirtschaftung wie das Düngen der Felder oder das Fällen von Bäumen mit entsprechenden behördlichen Verfahren zu überziehen. All dies schmälert die Akzeptanz des Europäischen Naturschutzrechts.

Die Zukunft der Naturschutzpolitik muss in einer flexibleren und fallgerechteren Anwendung liegen. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss Einzug halten.

Heute sind in manchen Ländern bis zu 80 Prozent die ausgewiesenen Schutzgebiete gleichzeitig Vogel- und Naturschutzgebiete, verursachen aber dennoch getrennten – und damit doppelten – Verwaltungsaufwand. Im Zuge einer grundlegenden Revision des europäischen Naturschutzrechts sollten Vogelschutz- und Naturschutzrichtlinie inhaltlich zu einer gemeinsamen Richtlinie zusammengeführt werden. Eine entsprechende Initiative der Landesregierungen von Hessen und Niedersachsen sowie vielen anderen europäischen Regionen Frankreichs, Italiens und Österreichs findet meine Unterstützung.

Vogelschutzrichtlinie

Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31979L0409:DE:HTML

FFH-Richtlinie

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992L0043:DE:HTML

Übersicht Dossier Naturschutz   |  Tags:   |  Drucken  | 

Einen Kommentar schreiben

|  Senden  |