DOW Jones Newswires: EU nimmt Richtungswechsel in der Pestizidpolitik vor
In der EU werden die Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel verschärft.
Das Europäische Parlament befürwortete am Dienstag in zweiter Lesung ein Gesetzespaket, mit dem erstmals einheitliche Standards für die Zulassung und den Einsatz von Pestiziden eingeführt werden. Das sich Parlament und EU-Ministerrat zuvor auf einen Kompromiss verständigt hatten, sind die neuen Vorschriften damit de facto verabschiedet. Der Rat muss sie nun noch formal auf den Weg bringen.
Die Berichterstatterin für die Zulassungsverordnung, Hiltrud Breyer, sprach von einem Meilenstein für den Verbraucherschutz. “Weltweit erstmalig gibt es einen Ausstiegsbeschluss zu hochgefährlichen Pestiziden”, erklärte die Grünen-Abgeordnete. Wirkstoffe, die potentiell als krebserregend oder erbgut- und fortpflanzungsschädigend eingestuft sind, werden verboten. Für neurotoxische und immunotoxische Sunstanzen sind strenge Sicherheitsprüfungen vorgesehen. Für bereits am Markt befindliche Wirkstoffe ist eine Überprüfung nach den neuen Kriterien vorgesehen. Die künftige Regelung habe auch Signalwirkung auf die internationalen Handelspartner, sagte Breyer. “Damit dürfen z.B. Bananen aus Costa Rica in Zukunft keine Pestizide mehr enthalten, die die Fortpflanzung schädigen.” Wird eine Substanz, die den Zulassungskriterien nicht entspricht, aber zur Bekämpfung ernsthafter Gefahren für die Pflanzengesundheit benötigt, kann das Mittel für einen bestimmten Zeitraum zum einsatz kommen. Die EU-Staaten können die Pestizide auf nationaler Ebene oder auf der Basis gegenseitiger Anerkennung zulassen. Sie werden dafür in eine nördliche, eine mittlere und eine südliche Region aufgeteilt. Jedem Staat bleibt es zudem überlassen, in seinem Hoheitsgebiet ein Pestizid zu verbieten. Damit werde ein einheitliches Zulassungsverfahren faktisch ausgehebelt, kritisierte der FDP-Abgeordnete Holger Krahmer. “Eine echte Binnenmarktlösung sieht anders aus.” Krahmer geht davon aus, dass aufgrund der neuen Gesetzgebung bis zu 30% “dringend benötigter” Wirkstoffe zur Schädlingsbekämpfung vom Markt verschwinden werden. Umweltschutz und die Notwendigkeit verantwortungsvoll Pflanzenschutz zu betreiben, seien von den Gesetzgebern nicht rational gegeneinander abgewogen worden. Die neue Verordnung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln tritt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland sehen durch die neuen Gesetze erhebliche Risiken. Pflanzenschutzmittel sind heute eine Grundvoraussetzung für die sichere Versorgung mit Lebensmitteln. Für den Schutz des Verbrauchers und der Umwelt ist nichts gewonnen, wenn man bei der Bewertung der Wirkstoffe auf eine wissenschaftlich basierte Abwägung von Nutzen und Risiken verzichtet, erklärte Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA). Er kritisierte zudem die Darstellung, erst die neue Zulassungsverordnung schütze die Verbraucher vor Wirkstoffen, die beim Menschen Krebs erzeugen oder das Erbgut verändern könnten. Substanzen, die bei ihrer Anwendung solche Effekte hervorrufen können, seien auch bisher nicht zugelassen worden.
Zu dem Pflanzenschutz-Dossier gehört auch eine Richtlinie über den Einsatz von Pestiziden, die ab Frühjahr 2011 in Kraft treten wird. Unter anderem ist für das Sprühen aus der Luft künftig die Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die dafür verwendeten Maschinen müssen alle drei Jahre zum TÜV. Der Leitgedanke der Richtlinie laute: “So viel wie nötig, so wenig wie möglich”, sagte die Berichterstatterin, die CDU- Abgeordnete Christa Klaß.



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