IVU: Europäisches Sicherheitsnetz angenommen
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute für die Einführung europaweiter Emissionsgrenzwerte für Industrieanlagen gestimmt. Die Abgeordneten folgten dem Vorschlag des Berichterstatters Holger Krahmer (FDP) und sprachen sich bei der Abstimmung zur Überarbeitung der Richtlinie zu Industrieemissionen (IVU*) für einen konsequenteren Ansatz aus, als von der Kommission vorgeschlagen.
Krahmer: “Das Europäische Sicherheitsnetz ist das Werkzeug, das wir brauchen, um industrielle Umweltverschmutzung in Europa effektiv zu bekämpfen. Die von vielen EU-Mitgliedsstaaten bisher ignorierte Gesetzgebung hat damit eine Chance auf Erfolg. Das Konzept basiert auf Prinzipien, die sich in Deutschland bei der Anlagengenehmigung gut bewähren. Vergleichbar hohe Umweltanforderungen an Industrieanlagen sind ein Gebot der Fairness: Mitgliedsstaaten können sich nicht mehr auf Kosten der Umwelt einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.”
Tatsächlich sieht die aktuelle IVU-Richtlinie die Verwendung von ‘bester verfügbarer Technologie’ (BVT) vor, also wirtschaftlich einsetzbare Technik, die hohen Umweltschutzanforderungen genügt und Emissionen unter anspruchsvolle Grenzen senkt. Abweichungen sind jedoch leicht möglich und schwer zu kontrollieren.
Diese Flexibilität wird in einer Reihe von Mitgliedsstaaten so ausgenutzt, dass vom Einsatz von BVT nicht mehr gesprochen werden kann. Das Europäische Sicherheitsnetz stoppt diesen Missbrauch mittels verbindlicher Grenzwerte, die von Behörden und Anlagenbetreibern nicht überschritten werden dürfen. Das bewahrt notwendige Flexibilität, stoppt aber den Missbrauch.
Krahmer: “Die Europäische Umweltagentur rechnet mit Minderungen von 60 bis 80 Prozent bei den wichtigsten Industrieschadstoffen, wenn beste verfügbare Technologie konsequent eingesetzt würde. Mit dem Europäischen Sicherheitsnetz schaffen wir ein klares, einfach zu kontrollierendes Spielfeld für Industrie und Behörden und stellen die Verwendung von BVT sicher.”
Der Umweltausschuss bestätigte auch den Kompromiss zum Bodenschutz. Die EU-Kommission hatte entsprechende Regelungen bei der Überarbeitung der IVU-Richtlinie praktisch durch die Hintertür eingeführt, um die im Rat vor allem durch Deutschland gestoppte Bodenschutz-Rahmenrichtlinie auf diesem Weg doch zu realisieren. Der Kompromiss des Ausschusses zielt darauf, die mit deutschem Recht nicht kompatiblen Vorschläge besser umsetzbar zu machen.
Krahmer: “Eine Verhinderung der überflüssigen EU-Bodenschutzregeln ist im Parlament nicht durchsetzbar. Deutschland hat hier aber bereits ein gutes Gesetz.”
Krahmer setzte außerdem Vorschläge zum Bürokratieabbau bei Berichterstattungs- und Inspektionspflichten durch. Das Parlament wird im März abschließend über seine Position für die erste Lesung abstimmen. Vom Gesetzgebungsverfahren sind 52.000 größere Industrieanlagen in Europa betroffen, die einen großen Anteil der Schadstoffemissionen in Europa auf sich vereinen. Geregelt werden Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide und Feinstaub.
(*) IVU: Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung



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