Samstag, 31. Juli 2010 | 19:48:44 Uhr

Holger Krahmer | Mitglied des Europäischen Parlaments

Zeigt das Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und gibt einen Einblick in die tagespolitische Arbeit.

EU rückt deutschem Brot zu Laibe

Brüssel will Fettleibigkeit und Fehlernährung bekämpfen. Soweit so gut. Dafür setzt sie weniger auf Aufklärung, stattdessen auf Werbeverbote und Reglements für Nahrungsmittelhersteller. So wurden die „Health Claims“, die Verordnung EG Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel beschlossen.

Artikel 4 dieser „Health Claims“- Verordnung legt fest, welche Bedingungen für die gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmitteln gelten – also, welche Eigenschaften ein Produkt haben muss, um als gesund beworben werden zu dürfen. Darauf aufbauend hat inzwischen die EU Kommission Durchführungsbestimmen erarbeitet und konkrete Nährwertprofile formuliert. Demnach dürfen nur Brote als gesund beworben werden, deren Salzgehalt unter 1 Prozent (entspricht 400mg Natrium) liegt. Keine andere Nation hat eine so reiche Brotvielfalt und -tradition wie Deutschland. Aber die meisten – insbesondere die dunklen – Brotsorten haben einen Salzgehalt von 1,5 oder 2 Prozent. Ausgerechnet diese würden der Verordnung nach dann aber als ungesund eingestuft!

Dieser Vorgang ist aberwitzig, wissen wir doch, wie wertvoll ein gutes Brot für Ernährung und Wohlbefinden sind – und Salz außerdem zu den lebenswichtigen Zutaten gehört, auf die unsere Körper sogar angewiesen ist. In Zukunft müssten die Brotbäcker also auf Werbung wie „gesund“ oder „für eine ausgewogene Ernährung“ für ihr Brot verzichten.

Aus gutem Grund hatte sich die FDP im Europäischen Parlament immer vehement gegen das bis heute höchst fragwürdige Konzept der Nährwertprofile stark gemacht. Am Ende fanden sie leider dennoch eine Mehrheit – auch unter Zustimmung der deutschen Bundesregierung.

Vergangenen Freitag nun erreichte uns eine Antwort der EU Kommission auf unsere Anfrage: Darin heißt es, dass es eine Ausnahmeregelung für deutsches Brot geben soll, die für 7 Jahre eine Übergangsfrist einräumt, in der 700mg statt der später erlaubten 400mg Natrium zulässig sind. Dies wäre zwar ein kleiner Erfolg. Aber er ist nur von vorübergehender Haltbarkeit, das eigentliche Problem wird damit nicht gelöst – nur in die Zukunft verschoben.

„Die nun getroffene Aufschiebeentscheidung stellt das Konzept der Nährwertprofile einmal mehr grundsätzlich in Frage: Sie zeigt deutlich, dass die Frage der Einteilung von Lebensmitteln in die Kategorie “gesund” bzw. “ungesund” nicht haltbar ist, sondern faktisch eine politische Entscheidung ist. Mit wünschenswertem Verbraucherschutz hat das nichts zu tun: Die Bewertung von Nährwertprofilen ist reine Willkür. Auf dieses Konzept sollte grundsätzlich verzichtet werden. die Brotdiskussion hat einmal mehr gezeigt, dass es nicht praxistauglich ist.

Ist doch klar, dass die EU Kommission hier zurückrudert. Beim Glühbirnenverbot hatten die Bürokraten garantiert nicht im Mindesten mit einem so lauten Aufschrei in der Öffentlichkeit gerechnet. Um sich eine weitere solche Welle der Empörung über wirklichkeitsfremdes Verwaltungshandeln zu ersparen, vertagt sie die Debatte lieber in die Zukunft. Seit Ende letzten Jahres hatten die deutschen Bäcker schon gegen die Verordnung mobil gemacht,“ bemerkt Krahmer anerkennend. „Das hat gewirkt, die EU Kommission musste einlenken. Peinlich genug, dass die Bundesregierung hier wieder mal zu lange geschlafen hat. Zum Glück wissen sich die Leute selbst zu helfen.“

Gesetze dieser Art sind eine direkte Folge der alltäglichen, häufig sehr irrational geführten Debatten über Fehlernährung und Fettleibigkeit, bei der die Ursachen oft fälschlicherweise bei den Herstellern gesucht werden. Deshalb finden solche Konzepte auch einen Boden bei politischen Entscheidungen. Deshalb diskutieren wir derzeit zum Beispiel eine Ampel-Kennzeichnung für Lebensmittel, die letztlich auch nur wieder Lebensmittel in gute und schlechte Kategorien einteilt. Manchmal müssen Verbraucher vor den Verbraucherschützern geschützt werden.

Die FDP setzt sich konsequent gegen eine solche Bevormundung ein. Transparenz und Bildung sind der bessere, der wirkungsvollere Verbraucherschutz. Diesen Grundsatz haben wir bei den Beratungen zu den „Health Claims“ immer wieder in den Vordergrund gestellt.

Die jetzt formulieren Nährwertprofile könnten der Kommission bald auch als Grundlage für die so genannte Ampelkennzeichnung dienen, der zufolge Brot als ungesundes Lebensmittel eingestuft und gebrandmarkt würde. Das gilt es zu verhindern!

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