IVU – Mehr Umweltschutz und fairer Wettbewerb in der Europäischen Union
Europäisches Parlament bestätigt Sicherheitsnetz / Position von CDU und CSU unklar
Das Europäische Parlament hat die Einführung des Europäischen Sicherheitsnetzes und die weiteren Kompromisspakete bei der Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IVU) bestätigt. Mit deutlicher Mehrheit (402 zu 189 Stimmen) stimmten die Abgeordneten in Straßburg für die Vorschläge von Berichterstatter Holger Krahmer (FDP).
Krahmer: “Das Europäische Sicherheitsnetz verbessert den Umweltschutz in der Gemeinschaft und beendet Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der Mitgliedsstaaten, die sich den Aufwand sauberer Industrieanlagen bisher gespart haben. Das Votum des Europäischen Parlaments ist ein wichtiges Signal für die Verhandlungen mit dem Rat.”
Das Europäische Sicherheitsnetz definiert über gemeinschaftsweit verbindliche Emissionsgrenzwerte für Industrieschadstoffe Mindestanforderungen für die Anlagenzulassung. Diese Mindestanforderungen dürfen nicht überschritten werden, auch nicht über Ausnahmeregelungen. Dies beendet die bislang in fast allen Mitgliedsstaaten gängige Praxis, Anlagen mit unterdurchschnittlicher Umweltleistung über solche Ausnahmen zu betreiben.
Krahmer: “Das Europäische Sicherheitsnetz bewahrt den Freiraum, mit den Besonderheiten der Anlagen vor Ort flexibel umzugehen. Missbrauch und mangelhafte Umsetzung der Regeln wird es künftig aber nicht mehr geben. Die Europäische Umweltagentur sieht Minderungspotentiale von 60 bis 80 Prozent bei Stick- und Schwefeloxiden. Diese Emissionen verschwinden, wenn beste verfügbare Technik konsequent umgesetzt wird.”
Zu den Kompromissvereinbarungen gehören außerdem Regelungen zum Bodenschutz. Obwohl die Bodenschutz-Rahmenrichtlinie im Rat durch einige Mitgliedsstaaten mit einer Sperrminorität blockiert wird, hatte die EU-Kommission entsprechende Passagen in die IVU-Überarbeitung aufgenommen.
Krahmer: “Ich bin nicht der Meinung, dass Bodenschutz auf EU-Ebene geregelt werden sollte, das wäre bei den Mitgliedsstaaten besser aufgehoben. Das Parlament fordert jetzt die Sanierung von Standorten auf ein zufriedenstellendes Maß. Der Bodenzustandsbericht wird auf das tatsächliche Risiko ausgerichtet, das von der Anlage ausgeht. Er muss aufgelegt werden, wenn mit gefährlichen Substanzen in relevanter Menge hantiert wird.”
Landwirte werden weniger von der Regelung betroffen sein, als von der EU-Kommission vorgesehen. Das Ausbringen von Gülle ist nun nur noch dann genehmigungspflichtig, wenn nicht die Nitrat- oder Wasserrahmenrichtlinie gelten, das vermeidet Doppelregulierung. Die komplexe und bürokratisch aufwändige Berechnung von Schwellenwerten für Hühnerfarmen entfällt: Statt einer Differenzierung nach verschiedenen Spezies ist ein Betrieb jetzt ab 40.000 Plätzen für Geflügel im Anwendungsbereich der Richtlinie.
Krahmer: “Hier waren Korrekturen nötig. Ein Acker ist keine Industrieanlage.”
Kurz vor der Abstimmung hatte es Gegenwind gegen die seit langer Zeit ausgehandelten Kompromisse gegeben. Vor allem EVP-Fraktion und Teile der CDU/CSU-Gruppe hatten gegen die Kompromisse opponiert.
Krahmer: “Ich hätte über die Vorschläge der Konservativen gerne verhandelt. Leider kamen diese in den Kompromissverhandlungen über Monate hinweg nicht zur Sprache. Bei unabgestimmten Aktionen wie diesen erreicht man das Gegenteil: Gute und richtige Vorschläge für Umweltschutz und gerechten Wettbewerb werden so riskiert. Teile der CDU/CSU-Gruppe haben sich am Bodenschutz festgebissen. Dieses ist bei IVU zweitrangig. CDU und CSU haben das zentrale Anliegen Europäisches Sicherheitsnetz aufs Spiel gesetzt. Und das obwohl Industrie, Umweltverbände und die deutsche Bundesregierung dieses Konzept befürworten und den Bodenschutzkompromiss akzeptieren.”



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