Europäisches Parlament verabschiedet neue Kosmetik-Verordnung
Durch die neue Verordnung werden rechtliche Unklarheiten und Widersprüche beseitigt. Die Überführung der alten Richtlinie in eine neue Verordnung schafft eine klare und verständlichere Struktur. So werden unter anderem die Anforderungen an die Sicherheitsbewertung künftig klarer formuliert und die Positivlisten zugelassener Stoffe vereinheitlicht. Für die Industrie bedeutet dies weniger Bürokratieaufwand und für die Verbraucher ein höheres Maß an Sicherheit der Kosmetika.
Erstmals wird auch der Einsatz sogenannter Nanomaterialien geregelt. Wer Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln verwendet, muss dies gegenüber der EU-Kommission anzeigen.
Auch wenn in einigen Bereichen, wie beispielsweise der Produktnotifizierung, noch mehr Deregulierung wünschenswert gewesen wäre, geht die neue Verordnung einen richtigen Schritt in Richtung weniger Bürokratie.



Holger Krahmer in Social Media Networks
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