REACH-Umsetzung gerät zum Desaster
Überlastung auf Seiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) führt bei der Umsetzung der REACH-Verordnung zum Desaster. Das wurde im Zuge einer Befragung des Generaldirektors der ECHA, Geert Dancet, im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments gestern klar.
Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament: „Die schlimmsten Befürchtungen sind noch übertroffen worden. Chemikalien könnten verboten werden, nicht weil sie gefährlich sind, sondern weil die Genehmigungsbehörde überfordert ist.”
Dancet räumte ein, dass die Zahl der Anträge für Vorregistrierungen zwanzig mal höher liege als erwartet und mehr Personal nötig sei. Die ECHA ist durch das hohe Aufkommen überlastet und kaum noch arbeitsfähig. Anfragen von Unternehmen, die um Hilfe bei der Antragstellung bitten, sind nur per E-mail möglich, werden mit monatelanger Verzögerung und oft nur unbefriedigend beantwortet, klagen Unternehmen.
Krahmer: „Der Zeitplan zur Umsetzung von REACH ist in Gefahr. Dass der Generaldirektor der Chemikalienagentur um einen Notfallplan, mehr Mitarbeiter und Geld bitten muss, klingt wie ein Hilferuf. Die EU-Kommission muss dringend einen Vorschlag machen, um die Fristen für die Umsetzung zu verlängern und mehr Geld und Personal zur Verfügung zu stellen.”
Darüber hinaus erweist sich die Verpflichtung zur Bildung von Registrierungsgemeinschaften von mehreren Unternehmen als schwer durchführbar. Die Leitlinien der Chemikalienagentur umfassen mehrere tausend Seiten und sind oft nur in Englisch verfügbar.
Krahmer: „Die Aussage von Herrn Dancet, dass kleine und mittelständische Unternehmen diese Leitlinien doch nicht komplett lesen müssten ist zynisch. Wozu werden sie dann angefertigt?”



Sehr geehrter Herr Krahmer,
endlich bringt ein Europapolitiker die inzwischen absurde Situation zur praktischen Umsetzung der REACH-Registrierung auf den Punkt. Die von Ihnen angeprangerten Feststellungen müssen wir leider bestätigen. Die ECHA ist in der Tat föllig überfordert und nicht in der Lage die Anfragen zu bewältigen, als Voraussetzung für eine fristgerechte Hauptregistrierung.
Die AGQM vertritt mit ihrer REACH-Gruppe 40 deutsche und ausländische Hersteller von Biodiesel – wir repräsentieren von der europäischen Biodiesel-kapazität von etwa 16 Mio. Tonnen, mehr als 5 Mio. Tonnen mit steigender Tendenz, weil es nachwievor Unternehmen gibt, die zwar die Vorregistrierungs erfüllt, sich aber bisher noch keinem Konsortium angeschlossen haben. Hierzu gehörden insbesondere die kleineren und mittleren Anlagen in den neuen Bundesländern. Ursache ist die mangelnde Liquidität in den Betrieben für die Finanzierung der Hauptregistrierung, wengleich wir bemüht sind im Sinne einer möglichst solidarischen Kostenteilung (Kapazitätsschlüssel) diese geradzu existentielle Herausforderung zu schultern. Wie Sie wissen wird durch die deutschen Gewerbeaufsichtsämter die Erfüllung dieser Verpflichtung geprüft und die Betriebsgenehmigung Ende 2010 entzogen (Zwangsstillleguing), sollte das Verfahren bei der ECHA nicht erfolgreich abgeschlossen sein.
Durch die enge Fristsetzung stehen die Unternehmen aber auch die REACH-Registrierungsgruppen unter Zeitdruck die erforderlichen u.a. toxikologischen Studien usw. beizubringen. Wie bei den Beratergebühren ist hier mit einer Kostenexplosion zu rechnen, da die Labore und Fachleute um ihre limitierten Kpazitäten wissen – auch aus diesem Grund ist eine Fristverlängerung dringend notwendig. Das REACH-Verfahren und die hiermit einhergehnden Kosten werden die Betriebsschließungen im Mittelstand erheblich beschleunigen. Die Höhe der ECHA-Gebühren ist für uns nicht nachvollziehbar, zumal das Registrierungsverfahren grundsätzlich die Wirtschaft in Eigenverantwortung vollziehen bzw. organisieren muss. Dem Prinzip wiedersetzen wir uns nicht, jedoch muss die ECHA dann in der Lage sein, zeitnah Anfragen beantworten zu können.
Wir setzen daher auch große Hoffnungen in den neuen Bundeswirtschaftsminister, Rainer Brüderle, denn laut Koaltionsvertarg will sich die neue Bundesregierung für eine Senkung der Registrierungsgebühren einsetzen – wir hoffen sehr, dass diese Ankündigung alsbald in die Tat umgesetzt wird.
Insbesondere die Biodieselbranche wird zudem von einer weiteren Kostenbelastung “bedroht”, weil die Verwendung von importierten pflanzlichen Ölen auf Basis gentechnisch veränderter Pflanzen, laut Interpretation der BAUR, dazu führen könnte, dass der aus diesen pflanzlichen Ölen hergestellte Methylester (Biodiesel, oleochemische Verwendung) als Neustoff an zumelden ist. D.h., dass das gesamte Registrierungsverfahren für jeden Methylester entsprechend der jeweiligen gentechnisch veränderten Herkunft des Öles las Neustoffanmeldung durchgeführt werden müßte – die Kostenexplosion wäre gewaltig und von der Biodieselindustrie nicht zu stemmen.
Wir bitten Sie daher ebenfalls auf die Bundesregierung mit dem Ziel zuzugehen (BMWi), dass die Fristsetzung um mindestens 2 Jahre – bis Ende 2013 – verlängert wird – die Betriebe müssen Liquidität bilden können, um die Regiestrierung zu finanzieren, und dass die Gebühren bei der ECHA erheblich gesenkt werden.
Die Anschubfinanzierung einer auch schleunigst personell verbessrten ECHA muss zu nächst aus Haushaltsmitteln der EU (degressiv) finanziert werden. Es ist davon auszugehen, dass der hohe Personalbedarf insbesondere die “Antragswelle” betrifft und sodann nachfolgend angepasst werden kann, andernfalls ist zu befürchten, dass ein permanenter “Wasserkopf” finanziert werden muss.
Sehr geehrter Herr Krahmer, ich habe dieses Schreiben zugegebener Maßen spontan aufgesetzt, nachdem ich heute aus der Presse erfuhr, dass sich endlich ein Politiker diesem Problem annimmt.
Die AGQM würde sich freuen, Sie bei Ihren weiteren Initiativen unterstützen zu können. Gerne stehen wir auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Bockey
Geschäftsführer AGQM e.V.