Czupalla muss Müllentsorgung neu ausschreiben um Schaden von Nordsachsen abzuwenden

Die Europäische Kommission erhöht den Druck auf die Bundesregierung, wegen der fehlenden Ausschreibung zur Müllentsorgung im früheren Landkreis Delitzsch aktiv zu werden. Innerhalb der nächsten zwei Monate muss gehandelt werden. Sonst droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Holger Krahmer, sächsischer FDP-Europaabgeordneter aus Leipzig sagt dazu: “Um weiteren Schaden von Nordsachsen abzuwenden, muss der Landrat nun handeln und die Delitzscher Müllentsorgung neu ausschreiben. Die Sache weiter aussitzen kann er nun nicht mehr. Einen Müllentsorgungsvertrag in einem Hinterzimmerdeal für 20 Jahre kündigungsfrei zu stellen kommt einer Lizenz zum Gelddrucken gleich. Vor allem aber ist es ein Geschäft zu Lasten der Delitzscher Bürger. Die zahlen dafür mit überhöhten Abfallgebühren.”
Hier zeigt sich, dass die häufig kritisierten EU-Ausschreibungsregeln nicht dazu da sind um Landkreise zu gängeln oder die regionale Wirtschaft zu benachteiligen, sondern um Offenheit und Transparenz bei der Vergabe zu schaffen. Sie bedeuten mehr Wettbewerb, mehr Schutz vor Korruption und Vetternwirtschaft. “Der Gewinner von öffentlichen Ausschreibungen ist immer der Bürger. In diesem Fall durch niedrigere Abfallgebühren”, so Krahmer.
Hintergrund: Der frühere Landkreis Delitzsch habe 1992 ein Unternehmen, das sich aus dem Landkreis selbst (55 Prozent) und einem privaten Partner (45 Prozent) zusammensetzte, mit der Abfallbeseitigung beauftragt. 2005 hätten die Parteien den Auftrag geändert, indem sie bis 2025 auf das Recht zur Vertragskündigung verzichteten. 2006 sei der ursprüngliche private Partner durch ein anderes privates Unternehmen ersetzt worden. Es habe jedoch zu keinem Zeitpunkt eine öffentliche Auftragsvergabe stattgefunden.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission
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