Rettung in Sicht für Patienten im Ausland
Holger Krahmer, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP im EP, begrüßt die politische Einigung über die Richtlinie zu grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung:
„Ein großer Schritt nach vorn für die Patienten. Der Europäische Gerichtshof hat vor geraumer Zeit geurteilt, dass Patienten innerhalb der EU ein Recht auf die Erstattung für Behandlungen im Ausland haben. Jetzt scheint dies auch zu den Mitgliedsstaaten durchgedrungen zu sein.“
Maßgebliche Neuerung des Kompromisses ist die Möglichkeit für Patienten, sich auf eigene Entscheidung im Ausland behandeln zu lassen. Diese Möglichkeit war in der Fassung der Richtlinie aus dem Jahr 2008 noch nicht gegeben.
Krahmer: „Gesundheitsvorsorge muss immer aus Sicht des Patienten, nicht nach den Prioritäten der Krankenkassen geregelt werden. Patienten dürfen nicht der Willkür gesetzlicher Krankenversicherungen ausgesetzt sein, wenn einerseits Behandlungen im EU-Ausland, die sie ausdrücklich wünschen, verweigert werden. Andererseits werden gerade in Ostdeutschland viele Versicherte geradezu genötigt, ihre künstliche Hüfte günstig in Polen einsetzen zu lassen, wenn sie eine solche Operation brauchen.“



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