Biozid-Richtlinie: Produktverbote populär, aber sinnlos

Zahlreiche Wirkstoffe zur Kontrolle von Schädlingen, wie zum Beispiel Insekten oder Ratten aber auch Krankheitserregern wurden heute durch Abstimmung im Umweltausschuss von der Liste zugelassener Wirkstoffe ausgeschlossen, was ein Verbot der entsprechenden Produkte zur Folge haben könnte.
Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament hat gegen das Verbot gestimmt:
„Die Forderung nach dem Verbot der Stoffe macht die Welt nicht sicherer, sondern bürokratischer, denn hinterher dürften die Wirkstoffe für die es keinen Ersatz gibt, per Sondergenehmigung wieder zugelassen werden. Die Mehrheit der Abgeordneten hat hier eine Entscheidung getroffen, die bequem und populär ist. Ob von den Wirkstoffen bei richtiger Anwendung tatsächlich eine Gefahr ausgeht oder was passiert, wenn es keinen Ersatz gibt, darauf hat niemand geachtet.“
Zu den betroffenen Produkten gehört zum Beispiel Steinkohleteeröl, das bereits jetzt ausschließlich zur Imprägnierung von Holz in speziellen Anwendungen, wie Schwellen für Eisenbahnschienen oder Strommasten zugelassen ist. Darüber hinaus wurden auch zwei verbreitete Wirkstoffe* für Rattengift von der Zulassungsliste gestrichen.
Krahmer: „Die Produkte sind gefährlich und müssen streng kontrolliert werden, keine Frage. Bereits heute ist es möglich den Anteil vieler problematischer Wirkstoffe zu senken, es sind aber nicht alle ersetzbar. Dann ist ein Verbot nicht sinnvoll.“
Die Plenarabstimmung folgt voraussichtlich im Oktober 2010.
*Difenacoum und Difethialon



Sehr geehrter Herr Krahmer,
wir vom Pestizid-Aktions-Netzwerk teilen nicht Ihre Besorgnis. Die Verordnung regelt das zukünftige Biozidrecht und greift nicht in das derzeitige Review- Programm für Biozid-Wirkstoffe ein. Heute wurde kein Wirkstoff von der Liste (Anhang I) gestrichen. Überdies weisen wir darauf hin, dass es für die von Ihnen genannten Wirkstoffe und Anwendungsbereiche auch zukünftig Ausnahmeregelungen geben wird. Unserer Meinung nach sollten besonders gefährliche Produkte substituiert werden und dafür wird der Industrie und den Regierungen genügend Zeit eingeräumt.
Außerdem haben wir in einerr Analyse festgestellt, dass nur eine geringe Zahl von Wirkstoffen tatsächlich von den Ausschluss-Kriterien betroffen sind. Sie finden die Information auf unserer Website:http://www.pan-germany.org/download/biozide/PAN-cut-off-Liste_100621.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Smolka und Christian Schweer (PAN Germany)