Pfand für Rasier-Apparate verhindert
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute für die Einführung einer neuen Methodik zur Bestimmung von Rücknahmequoten für Elektronikgeräte gestimmt. Mit der Neufassung der Richtlinie für Elektro- und Elektronikschrott sollen Hersteller jetzt verpflichtet werden, die Rücknahme von 85 Prozent für alte Elektrogeräte, wie etwa Taschenrechner, Rasierapparate oder Haartrockner sicherzustellen. Die Pro-Kopf-Pauschale, die die Hersteller zur Rücknahme von vier Kilo Schrott pro EU-Bürger verpflichtete, hatte sich nach Einschätzung der Kommission nicht bewährt. Solarzellenmodule sollen von der Regelung ausgenommen werden.
Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament kritisiert die Entscheidung:
„Mir ist nicht klar, warum Rücknahmequoten für Rasierapparate festgelegt werden sollen, für Solarzellen aber nicht. Das steht in keinem Verhältnis. Dass Solarzellen länger betrieben und von Fachleuten abgebaut und entsorgt werden, ist keine Rechtfertigung. Elektroschrott ist Elektroschrott. Ausnahmen für bestimmte Industrien hängen in Brüssel offenbar davon ab, wie geschickt sie ihre Interessen durchsetzen.“
Darüber hinaus führt die Neuregelung zu bürokratischen Mehrbelastungen für Hersteller, etwa durch europaweite Beteiligung an der Finanzierung für Rücknahmesysteme oder generelle Rücknahmepflichten, die zu einer Verteuerung der Geräte führen dürften. Weitergehende Vorschläge nach der Einführung eines Pfandsystems für Elektrogeräte fanden keine Mehrheit. Krahmer bleibt dennoch skeptisch:
„Statt neue komplizierte Gesetze zu schreiben, sollten die bestehenden besser umgesetzt werden. Wenn ein bestehendes Gesetz in der Praxis nicht funktioniert, sollte man zunächst den Grund dafür suchen, anstatt die Regelung zu verschärfen und neue Bürokratie zu erzeugen.“
Die Abstimmung im Plenum folgt vorrausichtlich im September.



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