EU-Lebensmittelzulassung scheitert an Klonfleischdebatte

Für neuartige Lebensmittel gibt es vorerst kein EU-weit einheitliches Zulassungsverfahren. Die entsprechende Verordnung kann nicht in Kraft treten, da sich Parlament und Rat vor allem beim Verbot von Klonfleisch nicht auf eine gemeinsame Formulierung verständigen konnten.
Holger Krahmer, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP im EP kritisiert die Verzögerung: „Vom Fruchtsaftkonzentrat bis zur Joghurtkultur kommen jährlich einige tausend neuartige Lebensmittel auf den Markt, für deren Zulassung diese Verordnung dringend gebraucht wird. Gesetze müssen mit der technischen Entwicklung Schritt halten, um das hohe Niveau der Lebensmittelsicherheit in Europa zu gewährleisten. Fleisch aus geklonten Tieren ist nur ein kleiner Ausschnitt, der Konsum anderer Lebensmittel, die ebenfalls unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, ist viel höher. Es ist bedauerlich, dass die Regelung ausgerechnet an dieser Symboldebatte scheitert.
Die Verordnung betrifft Lebensmittel, bei deren Herstellung neue Technologien und Produktionsmethoden genutzt werden. Als neuartig gelten hier sowohl Produkte als auch Technologien, die seit 1997 eingeführt wurden – neben geklonten Tieren, gehören zum Beispiel auch Verfahren, die auf Nanotechnologie basieren zum Anwendungsbereich der Regelung.



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