Samstag, 04. September 2010 | 05:42:11 Uhr

Holger Krahmer | Mitglied des Europäischen Parlaments

Zeigt das Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und gibt einen Einblick in die tagespolitische Arbeit.

Industrieemissionen: Mehr war nicht erreichbar

Die EU-Anforderungen für die Zulassung von Industrieanlagen werden verschärft. Ausnahmeregelungen, die in der Vergangenheit zu starken Abweichungen vom technischen Standard* geführt haben, sollen künftig tatsächlich zur Ausnahme werden. Das Europaparlament setzte in diesem Punkt einen Teil seiner Forderungen nach ehrgeizigeren Regelungen durch. Im Gegenzug beharrten die Mitgliedsstaaten im Rat auf Verlängerungen der Fristen für die Umsetzung der Richtlinie für Großfeuerungsanlagen (Kraftwerke).

„Mehr war nicht erreichbar“, erklärt Holger Krahmer, Berichterstatter und umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament: „Verglichen mit der bestehenden Richtlinie ist der nun erreichte Kompromiss eine Verbesserung für mehr Umweltschutz und fairen Wettbewerb zwischen Industriestandorten in Europa. Dem Kompromiss zu den Großfeuerungsanlagen kann man mit der Faust in der Tasche zustimmen.“

Die zentrale Änderung im Vergleich zur bestehenden Regelung betrifft das Recht der Behörden, bei der Zulassung von Anlagen vom Stand der Technik abzuweichen. Diese Flexibilität ist notwendig, um auf Besonderheiten der einzelnen Anlagen einzugehen. Missbrauch dieser Flexibilität hatte jedoch zu starken Abweichungen von den Standards geführt, mit negativen Folgen für Umweltschutz und einheitlichen Wettbewerbsbedingungen in der Union. „Die EU-Kommission hat jetzt ein Werkzeug in der Hand, mit dem sie technische Standards bei Anlagegenehmigungen besser durchsetzen kann. Die Kommission muss dieses Werkzeug allerdings auch nutzen“, so Krahmer.

Im Gegenzug hatten die Mitgliedstaaten Zugeständnisse für Großfeuerungsanlagen verlangt, die nun bis zum 30. Juni 2020 Zeit bekommen können, bevor die Einhaltung der Regulierung verpflichtend wird und Investitionen in die Technik nötig werden. Allerdings konnten Ausnahmen für Anlagen mit begrenzter Restlaufzeit konnten von 20.000 auf 17.500 Betriebsstunden reduziert werden.

Krahmer: „Nationale Übergangspläne für über zehn Jahre sind nichts anderes als eine Lizenz für Umweltverschmutzung durch uralte Kohlekraftwerke. Mitgliedstaaten, die die Anforderungen bereits erfüllen, werden für ihr zeitiges Handeln bestraft.

*technischer Standard ist in diesem Fall die ‘beste verfügbare Technik’, der aktuelle Stand industriell erprobter und mit verhältnismäßigen Kosten einsetzbarer Technologie

Übersicht Dossier Industrieemissionen   |  Drucken  | 

Einen Kommentar schreiben

|  Senden  |