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Aktuelle Beiträge zu Umwelt und Chemikalien

Umwelt und ChemikalienPressemitteilungDonnerstag 16. Februar 2012

Neue Qualitätsstandards für Schiffskraftstoff gefordert

Strenge Schwefel-Grenzwerte für Schiffskraftstoffe hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute gefordert. Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im EP und Berichterstatter der Liberalen für das Dossier, beurteilt die Pläne als „grundsätzlich richtig, aber zu viel und zu schnell“. „Das bedroht Betreiber von LKW-Fähren auf Nord- und Ostsee, denn der faktisch schwefellose Kraftstoff ist teurer. Vor allem dort, wo alternative Landrouten zur Verfügung stehen wäre die bizarre Folge, dass Gütertransport aus Gründen der Luftreinhaltung vom Schiff auf die Straße verlegt würde. Dieses Risiko ist offensichtlich übersehen worden. Die Betreiber von Fähren auf Nord- und Ostsee brauchen mehr Zeit, um die höheren Anforderungen zu erfüllen.“ Grundlage der aktuell debattierten EU-Richtlinie über Schiffskraftstoffe ist ein Abkommen der IMO (International Maritime Organization), das sogenannte MARPOL-Abkommen. Es definiert allgemeine Grenzwerte für Schwefel sowie Zeitpläne für deren Umsetzung und sieht vor, dass die ratifizierenden Länder freiwillig besondere Überwachungsgebiete (SECA-Gebiete Sulphur Emission Control Areas) einrichten, in denen schärfere Schwefel-Grenzwerte gelten. So sind die gesamte Nord- und Ostsee bereits SECA-Gebiete. Die Kommission übernimmt in ihrem Richtlinien-Vorschlag das MARPOL-Abkommen im Wesentlichen. Sowohl das Abkommen als auch der Richtlinien-Vorschlag stellen für die Fährbetreiber ein Risiko dar. Zusätzlich hat der Ausschuss Forderungen verabschiedet, getragen von Nord- und Ostseeanrainern, die besonders anspruchsvollen SECA-Grenzwerte in der gesamten EU anzuwenden. Krahmer: „Einheitliche und strengere Anforderungen an Schiffskraftstoffe in der EU sind erstrebenswert, denn hier kann man mit vergleichsweise geringem Aufwand die Luftverschmutzung deutlich verringern. Es wird aber nicht funktionieren, dass die ehrgeizigeren Nordländer den Mittelmeeranrainern ihre Standards diktieren.“ Die Grenzwerte und Fristen aus MARPOL: ‘SECA’ (Nord- und Ostsee): bis 2015 1,0 Prozent Schwefelanteil im Treibstoff, ab 2015 0,1 Prozent, sowie für restliche Nicht-SEC-Gebiete (Mittelmeer, Schwarzes Meer): bis 2019 3,5 Prozent, ab 2020 0,5 Prozent (oder ab 2025, wenn nicht ausreichend Treibstoff verfügbar ist).

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Umwelt und ChemikalienPressemitteilungDonnerstag 19. Januar 2012

Elektroschrott-Neuregelung ändert nichts an illegalen Exporten

Über verschärfte Sammelquoten soll die Sammlung und Wiederverwertung von Elektroschrott in Europa intensiviert werden. Nicht ausreichend betrachtet wird jedoch das Problem illegaler Exporte von Schrott in Drittstaaten, so Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im EP: „Der Export von Müll zur ‚wilden’ Entsorgung ist auch unter den geltenden Regeln illegal. Der Bruch von Gesetzen wird nicht abgestellt, in dem die Gesetze verschärft werden, sondern mit konsequenter Strafverfolgung. Schrottexporte werden oft als Ausfuhren zur Wiederverwendung verschleiert. Die Nutzung dieser Grauzonen soll jetzt erschwert werden, indem Ladungen zum Beispiel mit Verkaufsverträgen belegt werden. Das erhöht in erster Linie den Verwaltungsaufwand für legale Exporte, dürfte aber Kriminielle nicht davon abhalten, Belege zu fälschen. Nötig sind tatsächlich mehr Zollbeamte, bessere Kontrollen und konsequenter Strafvollzug.“ Für Exporte von Elektrogeräten in Nicht-OECD-Länder sind künftig folgende Papiere Pflicht für jede Ausfuhr: Rechnungskopie und Vertrag über den Verkauf, der besagt, dass das Gerät für den direkten Gebrauch bestimmt und voll funktionsfähig ist; Nachweis über Tests der Funktionsfähigkeit über jedes Gerät in der Lieferung; Erklärung, dass keines der Materialien oder Geräte Schrott sind. In der geltenden Regelung galten diese Anforderungen lediglich als Kriterien für eine Inspektion. Außerdem soll die Rücknahme von Kleingeräten über die Schaffung zusätzlicher Sammelstellen erleichtert werden. Für Geräte mit einem Außenmaß von bis zu 25 Zentimeter sollen künftig in den Mitgliedstaaten auch die Händler zur Rücknahme verpflichtet werden können.  

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Umwelt und ChemikalienPressemitteilungDienstag 04. Oktober 2011

Rattenplage ist schlimmer als Rattengift

Der Umweltausschuss im Europäischen Parlament hat erneut für weitreichende Verbote für bestimmte Chemikalien gestimmt, die zur Kontrolle von Schädlingen wie zum Beispiel Insekten oder Ratten aber auch Krankheitserregern dienen. Gleichzeitig sollen Ausnahmeregelungen ermöglicht werden, zum Beispiel für Rattengift, das erlaubt werden soll, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit nachgewiesen werden kann. „Viele Abgeordnete geben sich der Illusion hin, dass aus einem langen Wunschzettel ökologischer Regulierung irgendwann ein Gesetz werden kann. Der Rat akzeptiert diese weitgehenden Wünsche aber nicht. Eine Einigung kann es also nur geben, wenn der Wunschzettel über Ausnahmeregelungen realistischer gemacht wird. Das Ergebnis ist dann eine bürokratische, widersprüchliche und damit weitgehend zwecklose Gesetzgebung, die nebenbei den Binnenmarkt beschädigt“, urteilt Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament.   „Wir haben ein umfassendes Gesetz zur Kontrolle von Chemikalien in der EU: REACH. Mit großem Aufwand werden in diesem Programm Chemikalien auf ihr Risiko hin geprüft und zugelassen. In der Biozid-Richtlinie, werden dagegen Wirkstoffe zuerst pauschal verboten und dann über Ausnahmen wieder erlaubt. Es wäre besser, wenn hier das gleiche Prinzip wie bei REACH – die Risikoprüfung – angewendet würde.   Ob von den Wirkstoffen bei richtiger Anwendung tatsächlich eine Gefahr ausgeht oder was passiert, wenn es keinen Ersatz gibt, darauf hat niemand geachtet. Schädlingsbefall kann ein viel größeres Risiko sein, als das letzte Gramm Biozid, dass wir einsetzen um das Ungeziefer zu bekämpfen.   Die Biozidrichtlinie wird derzeit in in zweiter Lesung zwischen Rat und Parlament verhandelt. Ob und wann diese Lesung abgeschlossen werden kann ist offen.

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Umwelt und ChemikalienPressemitteilungDienstag 04. Oktober 2011

Verschärfung der Seweso-Richtlinie nicht gerechtfertigt

Der Geltungsbereich der sogenannten Seweso-Richtlinie soll erweitert werden, sodass künftig eine größere Anzahl gefährlicher Stoffe und Betriebe betroffen wären als unter der geltenden Regelung. Diesen Vorschlag der EU-Kommission hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute bestätigt. Dazu Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im EP: „Wir brauchen Regeln für einen sorgsamen Umgang mit gefährlichen Stoffen. Dafür hat sich die Seveso-Richtlinie bewährt. Für die in der Neufassung der Richtlinie vorgesehenen Verschärfungen gibt es keine sachlichen Begründungen und auch keine neuen sicherheitsrelevanten Erkenntnisse. Wir erhöhen den bürokratischen Aufwand ohne Verminderung des Risikos." Die Seveso-Richtlinie (Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen) zielt darauf ab, schwere Unfälle mit großen Mengen gefährlicher Stoffe zu verhüten und die Folgen solcher Unfälle für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Die heutige Seveso-Richtlinie erfasst rund 10.000 Betriebe in der Europäischen Union.

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Umwelt und ChemikalienPressemitteilungDienstag 04. Oktober 2011

Elektroschrott-Richtlinie wird in der Umsetzung scheitern

Für Elektroschrott soll künftig eine europaweit einheitliche Rücknahmequote von 85 Prozent gelten. Von den zurückgenommenen Geräten müssen je nach Kategorie 75 bis 85 Prozent auch wiederverwertet werden. Dies hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute gefordert. Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament, kritisiert: „Verbindliche Rücknahmequoten sind gut gemeint aber kaum realistisch. Wenn der Rat bereits Ausnahmen für bestimmte Länder durchsetzen möchte, ist doch jetzt schon klar, dass dieses Gesetz in der Umsetzung scheitern wird. Stattdessen sollten die geltenden Regelungen konsequenter durchgesetzt werden.“   Die Kommission hatte die Überarbeitung der Richtlinie angestoßen, unter anderem, um die ‚nicht angemessene’ Behandlung von Elektroschrott zu erschweren. Dazu zählt etwa die illegale Verschiffung von Elektroschrott nach Afrika. Dazu Krahmer: „Die kriminellen Schrottexporte nach Afrika weisen auf ein Vollzugsproblem hin, nicht auf eine Gesetzeslücke.“   Nach Angaben der Kommission werden in der EU derzeit 65 Prozent der auf den Markt gebrachten Elektrogeräte zwar gesammelt, davon aber nur kaum die Hälfte sachgerecht entsorgt.

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Umwelt und ChemikalienPressemitteilungMittwoch 15. Juni 2011

Phosphatverbot: Mit der Hand abspülen ist auch keine saubere Lösung

Phosphathaltige Geschirrspülmittel sollen ab 2015 verboten werden. Dies hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute beschlossen. Die Abgeordneten gehen damit weiter als die Kommission, die lediglich ein Verbot von Phosphat in Waschmitteln für Textilien vorgeschlagen hatte, wo erprobter Ersatz zur Verfügung steht. Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im EP kritisiert, dass der Ausschuss ein solches Verbot ohne Folgenabschätzung verabschiedet hat: „Bei Waschmitteln ist ein Phosphatverbot kein Problem, weil brauchbarer Ersatz zur Verfügung steht, bei Geschirrspülmitteln aber nicht. Der Umweltausschuss möchte offenbar, dass Europa wieder mit der Hand spült, obwohl das wegen des höheren Wasser- und Spülmittelverbrauchs ökologischer Unsinn wäre, weit schlimmer als das Phosphat aus der Spülmaschine.“ Phosphate können zur Eutrophierung von Gewässern beitragen, der Überversättigung mit Nährstoffen, was das Wachstum von Algen steigert. Die EU-Kommission kalkuliert den jährlichen Verbrauch von Phosphaten in Reinigungsmitteln in Europa auf 110.000 Tonnen, 90 bis 95 Prozent davon werden in privaten Haushalten verbraucht. Zum Vergleich beziffert die Kommission den Verbrauch von Phosphaten in Düngemitteln der Landwirtschaft in der EU auf 1,25 Millionen Tonnen. Das Plenum befasst sich voraussichtlich im September mit dem Dossier.

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Umwelt und ChemikalienPressemitteilungDienstag 15. März 2011

Umweltminister-Rat: Keine Sonderbehandlung für Solarzellen

Die Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte gilt auch für Solarzellen. Den entsprechenden Beschluss fassten die EU-Umweltminister im Rahmen der gestrigen Ratssitzung und erteilten damit einer Forderung des Europaparlaments eine Absage. „Eine konsequente Entscheidung im Sinne des Umweltschutzes“, so Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament. „Die Umweltminister erweisen sich damit als die besseren Umweltschützer als das Europäische Parlament. Die Ausnahme für Solarzellen ist logisch nicht nachvollziehbar und geht nur auf das erfolgreiche Lobbying der Industrie zurück. Die Abgeordneten sollten diese Entscheidung überdenken und am besten revidieren.“ Das Europäische Parlament beginnt die zweite Lesung des Dossiers voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte.

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Umwelt und ChemikalienPressemitteilungDienstag 15. März 2011

Rat will Quecksilber verbieten – nur nicht in Energiesparlampen

Der Rat der Umweltminister hat das Verbot von Quecksilber gefordert, zunächst in Anwendungen, für die alternative Technologien verfügbar sind, langfristig für alle Produkte. Ausnahmen soll es jedoch für Energiesparlampen geben. Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament, kritisiert die Entscheidung: „Zuerst verbieten wir Glühbirnen, um dem Verbraucher die Energiesparlampe aufzuzwingen. Jetzt soll, ebenfalls zum Schutz der Umwelt, Quecksilber verboten werden, nicht aber in Energiesparlampen. Warum Quecksilber in den Sparlampen besser sein soll als in anderen Anwendungen wird nicht begründet. Das ist unlogisch.“ In der Schlussfolgerung des Umweltrates heißt es weiter, dass Verbraucher und Umwelt vor Quecksilber aus Sparlampen geschützt werden sollen. Dies sei nicht ausreichend, so Krahmer: „Quecksilberhaltige Lampen schaffen ein Gesundheitsrisiko im Haushalt, das aus Gründen des Klimaschutzes verharmlost wird. Um das Verbot der Glühbirne nicht zu gefährden, werden schwer nachvollziehbare Ausnahmen eingeführt. Besser wäre es dem Wunsch der Verbraucher zu folgen und die Glühbirne wieder zuzulassen.“

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Umwelt und ChemikalienPressemitteilungDonnerstag 03. Februar 2011

Schon wieder Freibrief für Solarzellen

Die Solarindustrie genießt den besonderen Schutz des Europäischen Parlaments: Die Abgeordneten stimmten heute zum zweiten Mal innerhalb von weniger als sechs Monaten für eine Ausnahmeregelung, die die Branche von Umweltauflagen befreit. Diesmal in der Richtlinie zu Elektroschrott (WEEE). „Willkür“, kritisiert Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im EP: „Es gibt keinen Grund Rasierapparate anders zu behandeln als Solarzellen. Zumal die Solarindustrie in absehbarer Zeit beachtlich zum Abfallstrom beitragen wird – wenn die ersten massenhaft auf europäischen Dächern verbauten Solarzellen ausgetauscht werden müssen. Solarzellen können Gifte enthalten und wiederverwertet werden. Giftstoffbelastung und Recycling sind Argumente für die Regulierung von Elektroschrott, eine Ausnahme ergibt also keinen Sinn. Eine kaputte Solarzelle ist Elektroschrott und muss auch so behandelt werden.“  Die Solarindustrie hatte im Vorfeld eine Selbstverpflichtung zum Recycling angeboten, die Krahmer jedoch nicht ohne weiteres gelten lassen möchte: „Derartige Selbstverpflichtungen würden normalerweise nicht ohne Prüfung akzeptiert. Dank der Lobbyarbeit der Solarindustrie bekommen die Solar-Firmen als ‚gute’ Industrie eine Sonderbehandlung – ohne Diskussion.“ Das Parlament fordert darüber hinaus, verbindliche Rücknahmequoten für alle Elektro- und Elektronikaltgeräte von 85 Prozent. Auch größere Händler sollen zur Zurücknahme von Kleingeräten verpflichtet werden. Die Einigung mit dem Rat scheiterte unter anderem an der jetzt angenommenen Ausnahmeregelung, das Dossier wird in zweiter Lesung erneut verhandelt. Bereits bei der Richtlinie über die Giftstoffe in Elektrogeräten stimmten die Abgeordneten für eine Ausnahme für Solarzellen, von der besonders der Hersteller von cadmiumhaltigen Solarzellen profitiert.

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Umwelt und ChemikalienPressemitteilungMittwoch 24. November 2010

Gift in Solarzellen bleibt erlaubt

Das Europäische Parlament hat die Ausweitung des Verbots bestimmter Giftstoffe auf alle Elektro-Geräte ausgeweitet, gleichzeitg aber Ausnahmen, unter anderem für Solarzellen beschlossen. Diese dürfen weiterhin Cadmium enthalten, ein Umweltgift, das für andere Anwendungen nicht mehr zugelassen ist. Ein Widerspruch, sagt Holger Krahmer, umweltpolitscher Sprecher der FDP im EP: “Giftstoffe müssen kontrolliert werden – zum Beispiel in Elektrogeräten. Nur für Solarzellen wird hier ein Reservat errichtet, das ist nicht nachvollziehbar. Auch Solarzellen werden entsorgt, das enthaltene Cadmium kann die Umwelt belasten. Hier hat eine Lobby erfolgreich die eigenen Interessen durchgesetzt. Bei der Richtlinie über die Entsorgung von Elektronikschrott, die im kommenden Frühjahr verabschiedet werden soll, führen wir die gleiche Debatte. Das Parlament hat dann die Gelegenheit etwas mehr kritische Distanz zur Solarlobby zu zeigen.” Laut Angaben der Kommission wurden seit Inkrafttreten der jetzt zu revidierenden Richtlinie die Menge bromierter Flammschutzmittel und von zweierlei Schwermetallen im Elektronikschrott um mehr als 100 000 Tonnen reduziert. Die jetzt diskutierte Überarbeitung der Richtlinie soll den Anwendungsbereich und Ausnahmeregelungen neu fassen.

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