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Aktuelle Beiträge zu Umwelt und Verkehr

Umwelt und VerkehrPressemitteilungMontag 26. September 2011

Mit Vollschub in die Klimasackgasse

Zur heute bekanntgegebenen Zuteilung von Emissionszertifikaten an Fluggesellschaften sagt Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament: „Bemerkenswert ist, dass die EU-Klimakommissarin den im Gesetz vorgesehen Anteil der kostenlosen Zuteilung als Geschenk im Wert von 20 Milliarden Euro an die Luftverkehrsunternehmen wertet und anmahnt, dass diese potenziellen Einnahmen von den Fluggesellschaften in die Modernisierung ihrer Flotten, die Verbesserung der Treibstoffeffizienz und die Nutzung nichtfossiler Flugtreibstoffe investiert werden sollte. Diese abenteuerliche Rechnung der Kommission soll die Öffentlichkeit Glauben machen, die Luftverkehrsunternehmen bekämen von der EU-Kommission Milliarden geschenkt. Das ist absurd. Die kostenlosen Emissionsrechte werden im Flugbetrieb verbraucht. Sie wurden auch deshalb durchgesetzt, um die Kosten durch den Emissionshandel im Rahmen zu halten. Die EU-Kommission besteht darauf, dass der Flugverkehr einen Beitrag zum Klimaschutz leisten müsse, obwohl es kein internationales Abkommen gibt. Die EU-Kommission sollte sich fragen, ob sie eine Klimapolitik verantworten kann, die viel kostet, als europäischer Alleingang aber wirkungslos bleiben muss. Das Scheitern internationaler Klimaverhandlungen wie auch der globale CO2-Handelsmarkt für die Luftverkehrswirtschaft ist offensichtlich. Es ist höchste Zeit, dass die EU-Kommission erkennt, dass die europäische Vorreiterrolle im Klimaschutz gescheitert ist.“

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Umwelt und VerkehrPressemitteilungDienstag 21. Juni 2011

Lkw-Norm EURO-VI leidet an Zielkonflikten

Die Schadstoffnorm EURO-VI für Lkw setzt strenge Limits für Luftschadstoffe wie Stickoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und Rußpartikel. Die dafür nötige Technik macht den Lastwagen allerdings teurer und schwerer, der Spritverbrauch und damit verbunden der CO2-Ausstoß steigt an. EURO-VI-Lkw sind in der Anschaffung und im Betrieb teurer. Erfüllen Hersteller die Norm, bevor die Regelung verbindlich greift, sind sie mit Schwierigkeiten konfrontiert, die sauberen aber kostspieligeren Lkw zu verkaufen - Hersteller rufen nach Absatzhilfen. „Bei EURO-VI ist übertrieben worden“, urteilt Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament. „Eine Schadstoffnorm, die kaum Reduzierungen beim Schadstoffausstoß bringt und Lkw unwirtschaftlich macht, ist schlechte Umweltpolitik. Bei der Luftschadstoffregulierung ist das Ende der Fahnenstange erreicht - noch sauberer können die Abgase kaum gefiltert werden, ohne dass die Kosten explodieren oder sich unerwünschte Effekte einstellen, wie der steigende Treibstoffverbrauch.“ Forderungen nach Absatzhilfen, wie von Daimler bei der heutigen Präsentation eines neuen EURO-VI-Modells in Brüssel gestellt, erteilt Krahmer eine Absage: „Wenn Daimler jetzt nach günstigeren Mautsätzen für EURO-VI-Lkw ruft, dann ist das eine neue Wettbewerbsverzerrung, die unerwünschte Folgen eines Gesetzes beheben soll. Ordnungspolitisch ist das ein Alptraum.“

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Umwelt und VerkehrPressemitteilungDonnerstag 16. Juni 2011

Luftkrieg um Klimaschutz

„Die Richtlinie zur Einbeziehung der Fluggesellschaften in den Emissionshandel wird scheitern“, sagt Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament, vor dem Hintergrund der heutigen Tagung der EU-Verkehrsminister. „Die Verkehrsminister müssen verlangen, dass das Gesetz von der EU-Kommission geändert wird - es besteht Gefahr im Verzug.“ Die Richtlinie verpflichtet Fluggesellschaften, auch aus Drittstaaten, am Emissionshandel teilzunehmen. Dagegen gibt es weltweit Widerstand, Europa nimmt für den Klimaschutz einen massiven Konflikt in der Luft in Kauf. Im Extremfall müsste die EU-Kommission unwilligen Gesellschaften verbieten, in der EU zu landen oder den europäischen Luftraum zu nutzen. Da dies unrealistisch ist, plant die Kommission, sogenannte ‘äquivalente Maßnahmen’ zu akzeptieren, dies jedoch ohne offen zu legen, nach welchen Maßstäben solche Projekte aus Drittstaaten dem europäischen Emissionshandel als gleichwertig anerkannt werden. Vor allem bleibt die Frage offen, welche Kosten die Unternehmen tragen müssen. Der EU-Emissionshandel ist teuer, wenn durch die ‘äquivalenten Maßnahmen’ nicht ähnliche Kosten entstehen - und davon ist auszugehen - bleiben europäische Fluggesellschaften im Wettbewerb stark benachteiligt. Der Verband der US-amerikanischen Fluggesellschaften (ATA) hat im Mai 2010 zunächst vor britischen Gerichten, dann vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) gegen das Gesetz zur Einbeziehung von Fluggesellschaften in den Emissionshandel geklagt. China droht im Falle einer Einbeziehung der Fluggesellschaften des Landes mit Gegenmaßnahmen in Form von Zwangsgeldern, die europäische Gesellschaften belasten sollen.

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Umwelt und VerkehrPressemitteilungDonnerstag 14. April 2011

EU-Diesel-Steuer ist ökologischer Unsinn

Zur Forderung der Kommission, die Bemessungsgrundlagen für Steuern auf Kraftstoffe zu vereinheitlichen, sagt Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im EP: “Die Kommission schwindelt, wenn sie behauptet, Diesel würde durch die Reform der Besteuerung nicht teurer. Falls die Steuer auf Diesel nicht erhöht würde, müssten die Mitgliedstaaten die Benzin-Steuer massiv senken - das ist nicht realistisch. Die Forderung der Kommission ist und bleibt: Die Steuer soll vom Energiegehalt abhängen, Diesel enthält mehr Energie als Benzin, die Steuer muss also höher liegen.” “Mit einem Liter Diesel fährt man weiter, als mit einem Liter Benzin. Die Besteuerung nach dem Energiegehalt bestraft also die Käufer effizienter Autos und widerspricht damit den EU-Klimazielen. Die Kommission sagt selbst, dass die CO2-Minderungsvorgaben für die Autoindustrie nur über einen hohen Anteil von Dieselfahrzeugen erreicht werden können. Wer CO2-Emissionen mindern will, kommt am Diesel nicht vorbei, dessen Nutzung über Steuern unattraktiver zu machen ist unlogisch.”

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Umwelt und VerkehrPressemitteilungMittwoch 16. März 2011

Diesellokomotiven, Baumaschinen und Traktoren bekommen mehr Zeit für schärfere Abgasgrenzwerte

Die Hersteller von Diesellokomotiven, Baumaschinen und Traktoren bekommen mehr Zeit, die neuesten EU-Luftschadstoffnormen zu erfüllen. Der Umweltausschuss bestätigte mit kleinen Änderungen den Vorschlag der Kommission. 30 Prozent der Jahresproduktion von Baumaschinen und 35 Prozent der Traktoren dürfen über drei Jahre verteilt, den Standard IIIA erfüllen. Für den Rest gilt der schärfere Standard IIIB. Nach Ablauf der drei Jahre gilt durchgehend IIIB. Die Kommission hatte jeweils 50 Prozent vorgeschlagen. Außerdem dürfen innerhalb von drei Jahren 20 Lokomotiven pro Hersteller nach der älteren Abgasnorm IIIA produziert werden. Hier hatte die Kommission nur 12 vorgesehen. Die Fristen laufen ab Inkrafttreten der Regelung. Der umweltpolitische Sprecher der FDP im EP und Berichterstatter der Liberalen begrüßt den Kompromiss: „Die Ausweitung der Flexibilität ist ärgerlich aber notwendig. Viele kleinere Maschinen werden nur in geringen Stückzahlen gebaut. Da sind Anpassungen der Motoren oft unwirtschaftlich. Auch bei Diesellokomotiven ist der Bedarf nach Flexibilität nachvollziehbar. Dieselmotoren werden nicht speziell für Lokomotiven entwickelt. Es werden Lokomotivkonstruktionen an Motoren angepasst. Gerade für kleinere Motorleistungen sind nicht genug Motoren verfügbar, die dem neuesten Standard genügen. Die Praxis hat gezeigt: Hier muss ein bestehendes Gesetz angepasst werden. Die Auswirkungen auf die Luftqualität sind zeitlich befristet und in ihrer Wirkung begrenzt. Deshalb ist diese Entscheidung vertretbar.“ Eine Einigung in erster Lesung wird angestrebt, der Termin für die Plenarabstimmung steht noch nicht fest.

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Umwelt und VerkehrMittwoch 16. Februar 2011

Plenardebatte zum CO2-Ausstoß leichter Nutzfahrzeuge

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Umwelt und VerkehrPressemitteilungDienstag 15. Februar 2011

Klimarettung nicht von europäischen Nutzfahrzeugen abhängig

Ab 2020 soll der Kohlendioxidausstoß bei Kleintransportern auf 147 Gramm pro Kilometer begrenzt werden. Rat, Kommission und Parlament einigten sich nach längeren Verandlungen auf den finalen Kompromiss, der morgen (Dienstag) vom Europäischen Parlament in Straßburg voraussichtlich verabschiedet wird. Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament und Berichterstatter der liberalen Fraktion: „Im Jahr 2008 haben die europäischen Kleinlaster im Durchschnitt 202 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer in die Luft geblasen. Das jetzt vereinbarte langfristige Ziel bis 2020 beträgt 147 Gramm CO2 pro Kilometer. Das entspricht einer Reduktion von 27 Prozent! Dieses Ziel ist ehrgeizig. Es zu erreichen ist wirtschaftlich schwer, aber mit verhältnismäßigem Aufwand erreichbar. Mehr zu fordern ist Übertreibung - die Rettung des Weltklimas hängt nicht vom letzten eingesparten Gramm Kohlendioxid aus dem Kleinlasterauspuff ab. Zu strenge Limits bringen nichts, denn die nötige Technologie würde neue Nutzfahrzeuge so teuer machen, dass sie sich keiner mehr leisten kann und stattdessen die Alten länger gefahren werden. Emissionsreduktion muss mit verhältnismäßigem Aufwand erreichbar sein. Das ist uns gelungen “ Die Verordnung regelt den Verbrauch von Fahrzeugen der Kategorie N1. Es handelt sich dabei um leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Bis 2017 muss ein Flottendurchschnitt von 175 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer erreicht werden. Dieser kann in Schritten von 70 Prozent der Flotte in 2014, 75 Prozent in 2015, 80 Prozent in 2016 und 100 Prozent in 2017 erreicht werden. 2020 muss ein Flottendurchschnitt von 147 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer erreicht werden. Bei der Verfehlung des Ziels werden Strafzahlungen von 95 Euro pro Gramm Kohlendioxid fällig. Im Vorschlag EU-Kommission waren ursprünglich 135 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer gefordert.

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Umwelt und VerkehrPressemitteilungDienstag 21. Dezember 2010

Leichte Nutzfahrzeuge – Streit um das letzte Gramm CO2

Der Kohlendioxidausstoß bei leichten Nutzfahrzeugen wird ab 2020 auf 147 Gramm pro Kilometer begrenzt. Die EU-Umweltminister billigten heute die entsprechende Einigung zwischen Rat und Parlament. Die EU-Kommission hatte zunächst 135 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer vorgeschlagen. Verglichen mit dem Flottendurchschnitt des Jahres 2008 von 202 Gramm pro Kilometer hätte sich daraus eine Minderungsverpflichtung bis zum Jahr 2020 von 33,5 Prozent ergeben. „Man muss kein Autoexperte sein um zu erkennen, dass eine Verbrauchsminderung von über 30 Prozent innerhalb eines Produktzyklus wirtschaftlich nicht erreichbar ist“, so Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament und Berichterstatter der liberalen Fraktion. „Die Diskussion um das letzte Gramm Kohlendioxid hat wahrscheinlich mehr Emissionen verursacht, als durch die Nutzfahrzeuge letztlich reduziert werden. Da das Ergebnis für die Autoindustrie immer noch zu ambitioniert scheint, für Umweltverbände aber zu aufgeweicht ist, haben wir wahrscheinlich genau den richtigen Kompromiss gefunden“, so Krahmer weiter. Die Verordnung regelt den Verbrauch sogenannter N1-Fahrzeuge. Es handelt sich dabei um leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Bis 2017 muss ein Flottendurchschnitt von 175 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer erreicht werden. Dieser kann in Schritten von 65 Prozent der Flotte in 2014, 75 Prozent in 2015 und 80 Prozent in 2016 erreicht werden. 2020 muss ein Flottendurchschnitt von 147 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer erreicht werden. Bei der Verfehlung des Ziels werden Strafzahlungen von 95 Euro pro Gramm Kohlendioxid fällig.

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Umwelt und VerkehrPressemitteilungDienstag 14. Dezember 2010

Umweltzone nutzlos – auch in Leipzig

In einer gemeinsamen Erklärung bezeichneten der Leipziger FDP-Europaabgeordnete Holger Krahmer und die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat Isabel Siebert die geplante Umweltzone in der Messestadt als “vollkommen nutzlos”. “Für die Senkung der Feinstaubbelastung ist eine Umweltzone das falsche Instrument. Das wurde immer wieder bestätigt – zuletzt durch eine Untersuchung des ADAC. Gemeinhin nennt man Mittel, bei denen der Glaube die Wirksamkeit ersetzt, Placebo”, so Holger Krahmer, der Mitglied des Umwelt-Ausschusses im Europaparlamentes ist und Berichterstatter für die Neufassung der EU-Feinstaubrichtlinie war. Isabel Siebert ergänzt: “Hohe Kosten und massiv steigende Bürokratie stehen bei der Umweltzone im Missverhältnis zum Nutzen. Noch hätte Leipzig die Chance, eine nutzlose Sperrzone zu verhindern und tatsächlich wirksame Maßnahmen einzuführen.” Siebert und Krahmer verweisen in diesem Zusammenhang auf Aachen: “Die Stadt im Dreiländereck Deutschland/Belgien/Niederlande hat eine ähnliche Bevölkerungsdichte wie Leipzig. Die Verwaltung hat sich bewusst gegen eine Umweltzone entschieden und die wirklichen Feinstaubverursacher wie Feuerungsanlage ins Visier genommen. Dort hat man eingesehen, dass das Aussperren einiger Fahrzeuge unsinnig und nutzlos ist”, so die beiden Liberalen, “das hat beispielsweise auch das Fraunhofer Institut in Dresden bestätigt.” Abschließend warnten die Leipziger FDP-Politiker Oberbürgermeister Jung und Ordnungsbürgermeister Rosenthal vor Überlegungen zu einer Citymaut: “Das Thema Citymaut ist von Jung und Rosenthal bereits leise in die Diskussion eingeführt worden. Nur: Wo eine Umweltzone die Feinstaubbelastung nicht senkt, da senkt sie auch eine Citymaut nicht. Sie ist ausschließlich eine weitere Abzocke der Bürger”, so Isabel Siebert und Holger Krahmer.

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Umwelt und VerkehrPressemitteilungDienstag 28. September 2010

Geschwindigkeitsbegrenzer für Lieferwagen vom Tisch

Gegen die verpflichtende Einführung von elektronischen Geschwindigkeitsbegrenzern für leichte Nutzfahrzeuge stimmte heute der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments. Mit großer Mehrheit (31 zu 25 Stimmen) wurde der so geänderte Vorschlag für eine EU-Verordnung angenommen. „Gute Entscheidung“, urteilt Holger Krahmer, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament und Berichterstatter der ALDE-Fraktion. „Leichte Nutzfahrzeuge bei 120 km/h abzuregeln, spart kaum Sprit, das zeigen Studien. Es ist richtig, dass der Ausschuss sich gegen Symbolpolitik entschieden hat.“ Bis zum Jahr 2020 werden die Nutzfahrzeughersteller auf eine Minderung des Kohlendioxidausstoßes von 140 g CO2/km im Flottendurchschnitt verpflichtet, gegenüber 135 g CO2/km, die die Kommssion ursprünglich gefordert hatte. Krahmer: „Bereits der Kommissionsvorschlag war zu ambitioniert, die Heraufsetzung des Emissionsziels auf 140 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ist das richtige Signal. Klimapolitische Vorgaben müssen wirtschaftlich erreichbar sein, sonst gefährden sie Industriearbeitsplätze, ohne dass es dem Klima nutzt.“ Das Plenum stimmt voraussichtlich im November über den Vorschlag ab.

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